Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TEC-SERVICE MÜLLER

1. Allgemeine Regelung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen
zwischen den Kunden und der Firma TEC-SERVICE MÜLLER (hierin abgekürzt «TSM» genannt), für den
Handel mit Bremsen, Ersatzteilen und Zubehör und der Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Die AGB
sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen den Kunden und der TSM.
Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Änderungen dieser AGB durch die TSM sind jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle
nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

Allfällige kundenseitige AGB entfalten gegenüber der TSM keinerlei Rechtswirkungen.

1.2. Vertragsstruktur und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der TSM und ihrem Kunden besteht aus einem Vertragsdokument und diesen
AGB. Das Vertragsdokument kann ein vom Kunden angenommenes Angebot oder ein schriftlicher Vertrag
im eigentlichen Sinne sein. Der Vertrag zwischen der TSM und dem Kunden kann auch durch die Annahme
des Angebots durch schlüssiges Handeln erfolgen, das heisst, indem der Kunde die Leistungen
der TSM entgegen nimmt oder nutzt.
Eine Bestellung oder Auftragserteilung eines Produktes, Ware oder Dienstleistung in mündlicher, digitaler
oder Papierform durch den Kunden ist verbindlich und er bestätigt die AGB erhalten und vom Inhalt
Kenntnis genommen zu haben. Er anerkennt die Gültigkeit der vorliegenden AGB vorbehaltlos.

Soweit nicht anders angegeben, sind die Angebote der TSM während 10 Tagen ab Erstellungsdatum
gültig.

Sind mit späteren Bestellungsänderungen oder Vertragsänderungen Zusatzkosten für dieTSM
verbunden, trägt der Kunde diese Kosten.

Die TSM ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Ebenso ist sie
zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt.

1.3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise in allen Angeboten und Verträgen zwischen dem Kunden und der TSM verstehen sich in
Schweizer Währung , zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen der TCM für Dienstleistungen und Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen, sind
sofern nichts anderes vereinbart, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto und ohne Skontoabzug zu
bezahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der TSM und dürfen weder
verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

Der Kunde ermächtigt die TSM die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) auf seine
Kosten vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, der TSM allfällige Drittansprüche unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im
Unterlassungsfall wird der Kunde schadenersatzpflichtig.

Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sowie Abzüge für Produkte- oder Werkmängel
werden ausgeschlossen. Ausgenommen sind Forderungen, welche von der TSM schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

Nichteinhaltung des Zahlungstermins hat eine Mahnung zur Folge. Die TCM behält sich vor mit der 2. Mahnung
eine Mahngebühr von CHF 20.- zu erheben, weitere CHF 30.- werden mit der 3. Mahnung
ausgelöst.

1.3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die TCM stellt dem Kunden für alle erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen eine detaillierte
Rechnung. Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn sie nicht innert der Frist von 10 Tagen ab
Erstellungsdatum schriftlich beanstandet wird.

2. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht

2.1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte sowie eingebaute Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
einschliesslich Verzugs- und Inkassokosten Eigentum der TSM. Der Kunde stimmt einer allfälligen
Eintragung in das Eigentumsvorbehaltsregister zu seinen Lasten unwiderruflich zu.

2.2. Retentionsrecht

Die TSM behält sich vor, bei unsicherer Solvenz oder bis zur vollständigen Befriedigung aller Forderungen
einschliesslich Verzugs- und Inkassokosten aus dem Kundenverhältnis an Fahrzeugen und allfälligen
weiteren retentionsfähigen Gegenständen das Retentionsrecht im Sinne von Art. 895 ff ZGB geltend zu
machen.

Soweit unbefriedigte Forderungen aus demselben Kundenverhältnis bestehen, für die das gesetzliche
Retentionsrecht nicht geltend gemacht werden kann, wird durch die vorliegenden AGB ein vertragliches
Retentionsrecht vereinbart.

3. Handel mit Bremsen, Ersatzteilen und Zubehör

3.1 Preise und Lieferkonditionen

Von der TSM genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich wenn diese schriftlich
explizit zugesagt worden sind.

Die genannten Preise sind unverbindlich und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Sie verstehen
sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Liefer-, Versand-, und Transportkosten und
Nachnahmespesen, Expresszuschläge und andere Gebühren in Schweizerfranken.
Die Bestellungen bleiben auch bei Lieferverzögerungen verbindlich, soweit diese nicht durch die TSM
verschuldet sind. Ist ein Artikel ab Lager nicht verfügbar, richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit
des Produktes beim Lieferanten.

Die TSM übernimmt keine Gewährleistung betreffend der Verfügbarkeit der Produkte und behält sich vor,
den Vertrag nur insoweit durchzuführen, als die bestellten Produkte im Warenlager tatsächlich verfügbar
sind beziehungsweise eine rechtzeitige Belieferung von der TSM durch den Hersteller / Zulieferer erfolgt.
Die TSM haftet nicht für verzögerte Lieferungen durch den Hersteller, Zulieferer sowie Ereignisse, die
ausserhalb der Einflussmöglichkeiten der TSM liegen, beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krieg,
kriegsähnliche Zustände, Unruhen, staatliche Mängel, übermässige Verteuerung von Rohstoffen,
Transportmittel oder Verkehrsstörungen, Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrverbote.

Die TSM haftet nicht für Änderungen an den Produkten von Lieferanten nach Vertragsabschluss. Der
Kunde ist zum Vertragsrücktritt nur mit Zustimmung der Drittlieferanten berechtigt.
Die Wahl des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt durch die TSM nach eigenem
Ermessen und ohne Zusicherung der billigsten und oder schnellsten Beförderung.

Die TSM behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorauskasse oder anderweitigen Garantien
auszuliefern. Vorbehältlich abweichender Absprache oder Falschlieferungen besteht kein Rückgaberecht.
Falschlieferungen sind unverzüglich in der Originalverpackung zulasten der TSM zurückzusenden.

Die TSM kann Lieferungen bzw. die Ausführung von Arbeiten verweigern, wenn gegenüber dem Kunden
fällige, offene Forderungen bestehen.

3.2 Entgegennahme und Prüfung

Die Prüfung von Beschaffenheit, Qualität und Uebereinstimmung mit der Bestellung hat unverzüglich bei
Erhalt zu erfolgen.
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware oder eines Schriftstücks an den Frachtführer
(Transportdienstleister oder Betreiber eines E-Mail-Dienstes) über. Bei Selbstabholern geht Nutzen und
Gefahr mit Übergabe bzw. termingerechter Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
Transportschäden sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen. Originalverpackung ist in
jedem Fall aufzubewahren.

Alle übrigen Beanstandungen haben unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer sowie Empfangsdatum
innert 48 Stunden schriftlich zu erfolgen, ansonsten Waren, Schriftstücke und Dienstleistungen als
genehmigt gelten.

Vorbehalten bleiben versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren.

3.3 Pflicht zur Abnahme und Stornierung

Der Kunde ist verpflichtet, die von der TSM gelieferten Produkte anzunehmen. Wenn der Kunde die
Annahme verweigert, ist es der TSM überlassen, ob sie auf der Vertragserfüllung beharrt, oder vom
Vertrag zurücktritt. In jedem Fall ist die TSM berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von 10 % des in
Rechnung gestellten Betrages zu verrechnen. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt
vorbehalten.

Die Rücknahme von Produkten ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von solchen, die innerhalb von 30
Tagen im Neuzustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Bei Produkten, die
zulässigerweise innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung retourniert werden, wird eine
Umtriebsentschädigung von 10% des verrechneten Betrages von der Gutschrift abgezogen.

3.4. Gewährleistung und Haftung

Schadenersatzpflicht, insbesondere für Fracht, Zölle, Steuern und Abgaben, Nachnahmespesen und
Expresszuschläge, Aus-, und Wiedereinbau fehlerhafter Produkte oder Folgeschäden daraus – ob materiell
oder an Leib und Leben sind ausgeschlossen.

Für Produkte von Drittanbietern gelten allein die Gewährleistungen und Garantien der Hersteller. Der
Kunde hat seine Ansprüche ausschliesslich beim Hersteller zu machen. Die TSM bedient den Kunden mit
den erforderlichen Angaben.

Angaben in Prospekten, Katalogen und anderweitigen Publikationen der TSM und ihrer Zulieferer erfolgen
ohne Gewähr und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Geeignetheit und Zweckmässigkeit
des von ihm gewählten Produkts. Die TSM haftet nicht für den direkten oder indirekten Schaden oder den
allfälligen Verlust von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller von
Fahrzeugen oder anderen Geräten durch die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen.
Keine Ansprüche entstehen bei:

    • Normaler Abnutzung und Verschleiss
    • Unsachgemässer Montage
    • Montage durch nicht speziell für diesen Zweck ausgebildetes Personal
    • Unsachgemässem Gebrauch, Lagerung, Verwendung oder Verarbeitung einschliesslich natürlicher
      Korrosion, fehlerhafter oder unsachgemässer Montage, mangelhafter Wartung oder falscher
      Bedienung. Verletzung oder Nichtbeachten der technischen oder Betriebs- und Montagevorschriften,
      Überbeanspruchung, Änderungen oder Nachbesserungen durch den Kunden oder einen durch diesen
      beauftragten Dritten.
    • Unwesentlichen Abweichungen in der Ausführung, Konstruktion, Farbe, den verwendeten Materialien
      oder von den publizierten Qualitätsstandards, soweit das Produkt gleichwertig ist.
    • Verwendung von Bremsen, Teilen davon, sowie Produkte im Allgemeinen auf der Rennstrecke,
      während Fahrtrainings, «Trackdays», im Rallye- und Rennbetrieb
    • Nichbeachtung der Herstellerempfehlungen betreffend einer Kombination derer Produkte mit Produkten
      anderer Hersteller
      Für Gebrauchtteile wird jegliche Gewährleistungspflicht wegbedungen.

    4. Erbringung von Dienstleistungen

    4.1. Analoge Anwendung von Ziffern 3 – 3.4

    Die Bestimmungen von Ziffer 3 – 3.4 hiervor sind auf Erbringungen von Dienstleistungen und anderen
    Verträgen jeglicher Art zwischen der TSM und dem Kunden analog anwendbar.

    4.2. Preise und Lieferkonditionen

    Es gelten die aktuellen Tarife welche auf Anfrage erhältlich sind. Preisänderungen bleiben jederzeit
    vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird immer nach effektivem Aufwand verrechnet.
    Dienstleistungen werden nach dem Prinzip «first in – first out» erbracht. Das genannte
    Fertigstellungsdatum einer Dienstleistung ist immer ein ungefährer Termin.

    4.3. Gewährleistung und Haftung bei erfolgten Dienstleistungen

    Schadenersatzansprüche oder Forderungen etwaiger Art, durch den Kunden oder durch Dritte, bei
    verspätetem Fertigstellungstermin werden explizit wegbedungen.
    Im Speziellen übernimmt die TSM keine Haftung betreffend betriebswirtschaftlicher und inhaltlicher
    Korrektheit gegenüber dem Endkunden präsentierten Endversionen von Rechnungen und dazugehörigen
    technischen Rapporten, Dokumenten, Berechnungstabellen oder Verkaufspreisen.

    5. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

    5.1. Einwilligung zur Datenverarbeitung

    Der Kunde willigt ein, dass nachfolgende personenbezogene Daten:

      • Identifikationsdaten
      • Adressdaten

        Zum Zweck der:
      • Dokumentation
      • Vertragsabwicklung
      • Kundenbetreuung
      • Direkt-Marketing mit dem Kunden
      • Zusendung von E-Mails
      • Zusenden von Briefpost

      durch die TSM verarbeit werden. Sofern diese Daten für hängige Geschäfte nicht mehr gebraucht werden,
      kann der Kunde die Löschung dieser Daten schriftlich anfordern.

      Durch die Löschung der Daten wird die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
      erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

      5.2. Haftungausschluss bei Datenverlust und Schäden an der EDV-Infrastruktur des Kunden

      Die TCM lehnt jegliche Haftung bei Schäden und/oder Datenverlust des Kunden infolge der elektronischen
      Datenübermittlung ab. Die Sicherheit der elektronisch gespeicherten Daten und der EDV-Struktur des
      Kunden obliegt gänzlich dessen eigener Verantwortung.

      5.3. Verschwiegenheitspflicht

      Die TSM verpflichtet sich der absoluten Verschwiegenheit betreffend allen Geschäften, Geschäftsgeheimnissen
      und dergleichen des Kunden gegenüber Dritten.

      6. Urheberrechte

      Fotos, Zeichnungen, Pläne, technische Unterlagen und Texte der TSM sowie derer Zulieferer sind marken und
      urheberrechtlich geschützt. Bei Verletzung dieser Marken- und Urheberrechte behält sich die TSM und
      die betroffenen Zulieferer rechtliche Schritte vor.

      7. Salvatorische Klausel

      Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, wird
      dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht aufgehoben und
      bestehen in vollem Umfang fort.

      Für einen solchen Fall verpflichten sich die Parteien, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil
      des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und
      wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

      8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

      8.1 Gerichtsstand

      Zur Beurteilung jeglicher Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen unter den Parteien sind
      ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der TSM zuständig, selbst wenn der Kunde im Ausland
      domiliziert ist. Der TSM steht es frei, den Kunden auch an dessen ordentlichem Domizil ins Recht zu
      fassen.

      8.2 Anwendbares Recht

      Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der TSM und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht
      anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Abkommen.
      Für alle in den vorliegenden AGB getroffenen Regelungen gilt der Vorbehalt zugunsten zwingenden oder
      übergeordneten Rechts.

      9. Gültigkeit der AGB

      9.1 Inkrafttretung dieser AGB

      Diese AGB treten am 23. September 2025 in Kraft.

      9.2 Änderung der AGB

      Änderungen dieser AGB durch die TSM sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für
      alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

      9.3 Höhere Gewalt

      Im Falle von Umweltkatastrophen, Krieg, Pandemien, Energiemangellage, Lebensmittel- und Rohstoffknappheiten
      sowie weiteren die Bevölkerung und Wirtschaft existenziell bedrohenden Vorkommnisse
      werden die TSM und ihre Lieferanten von sämtlichen hierin benannten Vertragsverpflichtungen befreit.

      TEC – SERVICE MÜLLER • Sihleggstrasse 23 • CH-8832 Wollerau • Tel. 031 819 48 61 • tecservicemueller@pm.me